In weiten Teilen Europas ist die (elektronische) Arbeitszeiterfassung bereits vorgeschrieben, und auch in Deutschland wird sie nun Pflicht - das beschließt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im September 2022. Für viele deutsche Unternehmen war das ein echter Paukenschlag. Geschäftsführer und Personalverantwortliche haben die Qual der Wahl, wenn es darum geht, sich unter unzähligen Anbietern und Softwarelösungen für eine oft kosten- und schulungsintensive Lösung zu entscheiden.
Ganz gleich, wie die Regelungen zur Arbeitszeiterfassung in den jeweiligen Ländern genau aussehen – mit der innovaphone Working App sind Unternehmen für sämtliche Szenarien bestens gewappnet!
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Sie möchten mehr über die Working App erfahren? Hier finden Sie einen Überblick über alle Features und Funktionen, die Sie ab sofort nutzen können.
Pro User wird lediglich eine Working App Lizenz benötigt (keine weiteren Lizenzen, z.B. Portlizenz, erforderlich). Weitere Kosten fallen nicht an.
Die Working App erfasst die Zeiten auch bei Schließen der App automatisch im Hintergrund weiter.
Der Mitarbeiter kann die Working App bei Bedarf auf jedem beliebigen Endgerät im Browser nutzen.
Ja, erfasste Zeiten können über den Button „Zeiten hinzufügen“ ganz einfach angepasst werden.
Ja, die Working App kann auch ohne die Funktionalität der innovaphone PBX betrieben werden. Zum Betrieb der App wird die myApps Platform benötigt. Das bedeutet: die Nutzung der App ist unabhängig von der Wahl der Telefonanlage. Kosten fallen ausschließlich für die Working App Lizenz an.
Warnungen und Hinweise in der App sind auf die Gesetzeslage in Deutschland optimiert. Nichtsdestotrotz kann die Working App auch außerhalb Deutschlands für die Arbeitszeiterfassung eingesetzt werden. Insbesondere innerhalb Europas müssen sich die Mitgliedsstaaten in Bezug auf die Arbeitszeitgesetze an den Rahmen halten, den die EU vorgibt, sodass es hier große Ähnlichkeiten gibt. In den Einstellungen der Working App können zudem Anpassungen gemacht werden (z.B. minimale Pausenzeit).