In weiten Teilen Europas ist die (elektronische) Arbeitszeiterfassung bereits vorgeschrieben, und auch in Deutschland wird sie nun Pflicht - das beschließt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im September 2022. Für viele deutsche Unternehmen war das ein echter Paukenschlag. Geschäftsführer und Personalverantwortliche haben die Qual der Wahl, wenn es darum geht, sich unter unzähligen Anbietern und Softwarelösungen für eine oft kosten- und schulungsintensive Lösung zu entscheiden.
Ganz gleich, wie die Regelungen zur Arbeitszeiterfassung in den jeweiligen Ländern genau aussehen – mit der innovaphone Working App sind Unternehmen für sämtliche Szenarien bestens gewappnet!
Arbeitnehmer können ihre Arbeits- und Pausenzeiten ganz einfach flexibel und schnell erfassen. Hierzu müssen Sie ihre gewohnte myApps Arbeitsumgebung nicht verlassen – lange Einlernzeiten sowie der permanente Wechsel zwischen verschiedenen Programmen entfallen dadurch ganz. Automatische Hinweise unterstützen hierbei zusätzlich bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Die Einrichtung der Working App ist mit wenigen Klicks erledigt. Einmal installiert, können Personalverantwortliche die Arbeitszeiten von Mitarbeitenden in der bereits bekannten myApps Arbeitsoberfläche verwalten. Dabei sehen sie auf einen Blick, ob gesetzliche Vorgaben zu Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten sowie der Arbeit an Sonn- und Feiertagen eingehalten werden. Durch entsprechende Informationen in der App werden Mitarbeitende zudem bereits bei der Erfassung ihrer Arbeitszeiten auf eventuelle Verletzungen solcher Vorgaben hingewiesen.
Sie haben noch kein Zeiterfassungsprogramm? Auch die Working App kann ab sofort über das myApps 4U Programm genutzt und uneingeschränkt als Zeiterfassungstool in Ihrem Unternehmen eingesetzt werden.
Sie sind Partner und nutzen noch kein myApps 4U? Hier erfahren Sie mehr.
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Vorteile für Unternehmen |
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Sie möchten mehr über die Working App erfahren? Hier finden Sie einen Überblick über alle Features und Funktionen, die Sie ab sofort nutzen können.
Pro User wird lediglich eine Working App Lizenz benötigt (keine weiteren Lizenzen, z.B. Portlizenz, erforderlich). Weitere Kosten fallen nicht an.
Die Working App erfasst die Zeiten auch bei Schließen der App automatisch im Hintergrund weiter.
Der Mitarbeiter kann die Working App bei Bedarf auf jedem beliebigen Endgerät im Browser nutzen.
Ja, erfasste Zeiten können über den Button „Zeiten hinzufügen“ ganz einfach angepasst werden.
Ja, die Working App kann auch ohne die Funktionalität der innovaphone PBX betrieben werden. Zum Betrieb der App wird die myApps Platform benötigt. Das bedeutet: die Nutzung der App ist unabhängig von der Wahl der Telefonanlage. Kosten fallen ausschließlich für die Working App Lizenz an.
Warnungen und Hinweise in der App sind auf die Gesetzeslage in Deutschland optimiert. Nichtsdestotrotz kann die Working App auch außerhalb Deutschlands für die Arbeitszeiterfassung eingesetzt werden. Insbesondere innerhalb Europas müssen sich die Mitgliedsstaaten in Bezug auf die Arbeitszeitgesetze an den Rahmen halten, den die EU vorgibt, sodass es hier große Ähnlichkeiten gibt. In den Einstellungen der Working App können zudem Anpassungen gemacht werden (z.B. minimale Pausenzeit).