Teilnahmebedingungen für die innovaphone Dialoge 2023

Stand Januar 2023

 

§ 1 Anmeldung

Die Anmeldung zu den innovaphone Dialogen 2023 (nachfolgend „Dialoge“ genannt) der innovaphone AG (nachfolgend „Veranstalter“ genannt), erfolgt online durch vollständiges Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars sowie Bestätigung der E-Mail-Adresse durch Anklicken des Aktivierungslinks (double-opt-in). Der Teilnehmer1 erhält anschließend eine Anmeldebestätigung per E-Mail an die im Anmeldeformular hinterlegte E-Mail-Adresse.

Mit dem Absenden des Anmeldeformulars erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die Teilnahme ist für Teilnehmer kostenfrei.

 

§ 2 Teilnahmeberechtigung

Die Dialoge richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (B2B-Bereich), die nicht Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sind.

 

§ 3 Verhinderung / Abmeldung

Sollte der Teilnehmer trotz Anmeldung nicht teilnehmen können, hat er den Veranstalter unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail an inside-sales@innovaphone.com zu informieren.


Andernfalls behält sich der Veranstalter vor, dem Teilnehmer eine „No-show-Gebühr“ in Höhe von 75 € p.P. in Rechnung zu stellen.

 

§ 4 Fotografien, Zeichnungen, Filmaufnahmen

Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen, von Teilnehmern und sonstigen Beteiligten anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Vergütung für eventuell. angefertigte Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen.

Das gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustimmung des Veranstalters direkt anfertigen.

 

§ 5 Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie für Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Im Übrigen ist die Haftung wegen einfacher oder mittlerer Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für das Verhalten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters.

Der Teilnehmer haftet seinerseits für etwaige Schäden, die durch ihn an Personen oder Sachen schuldhaft verursacht werden.

 

§ 6 Nutzungsrechte/Urheberrechte

Die Dienstleistungsangebote des Veranstalters, insbesondere die über Referenten zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, wie zum Beispiel Vorträge, Power-Point-Präsentationen, Videoaufzeichnungen u.a., sind in der Regel marken – oder urheberrechtlich geschützt.

Eine Aufzeichnung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige gewerbliche Nutzung der Dienstleistungsangebote durch den Teilnehmer ist nicht gestattet, außer sowohl der Veranstalter als auch der jeweilige Referent oder Urheber haben einer solchen Nutzung ausdrücklich zugestimmt.

 

§ 7 Hausrecht, Zuwiderhandlungen

Der Teilnehmer unterwirft sich während der Veranstaltung in den gesamten Räumlichkeiten der Veranstaltung dem Hausrecht des Veranstalters. Den Anordnungen der dort Beschäftigten ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen oder gegen die Anordnungen im Rahmen des Hausrechts berechtigten den Veranstalter, wenn die Zuwiderhandlungen nach Aufforderung nicht eingestellt werden, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und aus den Räumlichkeiten zu entfernen.

 

§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Sindelfingen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung ist Stuttgart. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.

 

§ 9 Datenschutzhinweis

Personenbezogene Daten werden von dem Veranstalter und gegebenenfalls von Servicepartnern unter Beachtung der Vorschriften der DSGVO sowie weiterer einschlägiger Datenschutzvorschriften zur Betreuung und Information von Kunden und Interessenten sowie zur Abwicklung der angebotenen Dienstleistungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Es gelten die Datenschutzerklärung und Transparenzerklärung des Veranstalters.


§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten die Teilnahmebedingungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung auszufüllen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.



1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet. Der Begriff gilt im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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