In diesem Lizenzleitfaden stellen wir Ihnen die innovaphone Lizenzen einzeln vor. Sie erhalten einen Überblick über den jeweiligen Lizenztyp, den technischen Lizenznamen, die Artikelnummer, die Lizenzierung an sich sowie über eventuelle Voraussetzungen und/oder Besonderheiten.
Da der Lizenztyp häufig etwas kryptischer und technisch gehalten ist, hat jede Lizenz meistens noch einen abweichenden Produkt-Namen. Der Name der Lizenz erscheint in der Überschrift und in den sonstigen Dokumentationen auf unserem Web und in den Vertriebsunterlagen.
Der Lizenzleitfaden gilt ausschließlich für die Softwareversion 14. Für frühere Versionen der Software (14 und älter) haben ggfs. andere Lizenzbedingungen gegolten. Mit der Version der V14 können nur noch V14-Lizenzen gekauft oder gemietet werden.
Das Portal my.innovaphone bietet verschiedene Hilfsmittel zur bequemen Verwaltung und Strukturierung von Verträgen, Mietgeräten und Lizenzen. Als Web-Portal eingerichtet, ist es immer verfügbar und von jedem Browser aus weltweit nutzbar.
Beispiele für die Nutzung des Portals my.innovaphone
Das Software-Service-Agreement (SSA) berechtigt den Kunden zum Erhalt kostenloser Updates (Korrektursoftware) und Upgrades (neue Versionen der Software/Releases) seiner Lizenzen auf in der Laufzeit neu freigegebene Software-Versionen, die somit nicht neu gekauft werden müssen. Ausnahmen sind neue Features, die gesondert lizenziert werden. Ein Software-Service-Agreement wird für alle Lizenzen eines Projektes mit sogenannten Software-Service-Credits (SSC) erworben.
Um sicher zu gehen, dass man für ein Projekt immer Zugriff auf die neueste Software Version hat, sollte unbedingt vor der ersten Inbetriebnahme der Lizenzen ein Auto-SSA-Vertrag im Portal my.innovaphone abgeschlossen werden. Dadurch werden immer die entsprechenden SSC für die Lizenzen in dem Projekt bereitgestellt.
Genauere Informationen zum Thema Software-Service-Agreement entnehmen Sie bitte dem jeweils aktuellen Leitfaden Software-Service-Agreement sowie den innovaphone AGB.
Die innovaphone-Service-Credits (kurz iSC) bilden das elektronische Zahlungsmittel für die innovaphone myApps Cloud sowie die Miete von innovaphone Software-Lizenzen. Sie können – genauso wie andere Produkte – über die innovaphone Preisliste bestellt und vom Administrator über die Devices App auf das entsprechende Gerät bzw. die entsprechende Instanz gebunden werden.
Für den dauerhaften Betrieb einer Miet- oder Cloud-Installation wird empfohlen, einen Auto-iSC-Vertrag im Portal my.innovaphone abzuschließen. Wird dieser Aufladungsservice in Anspruch genommen, überprüft innovaphone regelmäßig, ob noch ausreichend iSC für die aktuelle Konfiguration an Mietobjekten auf dem Konto verfügbar sind und lädt das iSC-Konto automatisch wieder auf, bevor das Guthaben ausläuft.
Wie lange vor dem errechneten Auslaufen des Guthabens die automatische Aufladung erfolgt und welche Menge an iSC aufgeladen wird, kann individuell konfiguriert werden.
Mehr Informationen zum Thema Miete finden Sie in den innovaphone AGB
In Installationen mit mehreren Lokationen können die Lizenzen der innovaphone PBX und der innovaphone myApps Platform zentral oder dezentral installiert werden. Für die zentrale Installation werden die Lizenzen auf der Master PBX installiert und dann auf allen PBXen je nach Bedarf abgebucht. Diese Art der Installation wird empfohlen, da sie die größte Flexibilität und Übersichtlichkeit gewährleistet.
Eine dezentrale Installation ist ebenfalls möglich, ist allerdings nicht ratsam. Auf einer PBX, auf der die Lizenzen dezentral installiert sind, können keine Lizenzen des Masters verwendet werden. Ein Mischbetrieb von zentraler und dezentraler Lizensierung ist nur insofern möglich, als dass einzelne PBXen vollständig dezentral lizensiert werden können. Sollten solche dezentrale PBXen dann weitere Lizenzen benötigen, kann in diesem Fall nicht auf die vorhandenen Lizenzen des Masters zugegriffen werden.
Die innovaphone Software-Lizenzen enthalten immer eine Versionsnummer (V14 Port-Lic, V13 Port-Lic, V12 Port-Lic, V11 Port-Lic). Die Software, die durch die entsprechenden Lizenzen betrieben wird, verfügt auch über eine Versionsnummer (innovaphone PBX V14 / V13 / V12 / V11). Damit eine Lizenz eine Software betreiben kann, muss die Lizenz die gleiche oder eine größere Versionsnummer als die Software haben.
Beispiel:
Treffen Lizenzen mit unterschiedlichen Versionsnummern in einer Installation aufeinander, bestimmt die niedrigste Version, welche Software-Version für die gesamte Installation höchstens verwendet werden kann.
Beispiel:
Zu einer V11-Installation mit 100 V11 Port-Lics werden 100 V14 Port-Lics hinzugefügt. Man kann damit weiterhin maximal eine V11-Installation betreiben, allerdings mit 200 Port-Lics (=100 V11 Port-Lics + 100 V14 Port-Lics).
Installiert man nun eine V14 Software, funktioniert die vorhandene Installation erst einmal nicht mehr, da immer noch V11-Port-Lics gebunden sind, die als niedrigste Lizenzversion entscheidend für die gesamte Installation sind. Entfernt man die 100 V11 Port-Lics jedoch, können die 100 V14 Port-Lics bereits für die neue V14-Installation verwendet werden.
innovaphone unterscheidet technisch gesehen zwischen Hardware-Lizenzen und Software-Lizenzen.
Hardware-Lizenzen
innovaphone VoIP-Gateways dienen als Schnittstelle zu anderen Netzen und stellen gleichzeitig die Hardware-Plattform für die innovaphone PBX und die innovaphone myApps Kommunikationsplattform dar. Die verschiedenen Gateways werden nach Art und Anzahl der Schnittstellen und Kanäle unterschieden.
Die innovaphone Hardware-Produkte haben bereits alle möglichen Hardware-Lizenzen inkludiert. Für deren Nutzung müssen somit keine Hardware-Lizenzen erworben werden! So sind einige Geräte beispielsweise bereits mit einer bestimmten Anzahl an Konferenzkanälen ausgestattet, die ohne zusätzliche Lizenzen genutzt werden können.
Hinweis: Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, diese Geräte mit zusätzlichen (softwarebasierten) Konferenzkanälen aufzurüsten. Hierfür müssen dann aber die entsprechenden Software-Lizenzen (PBX Channels-Lizenzen) erworben werden (siehe PBX Channels-Lizenzen).
Software-Lizenzen:
Software-Lizenzen sind versionsabhängig und können mit SSC versehen werden, damit immer Zugriff auf die neueste Software-Version sichergestellt ist. Sie sind außerdem über die Cloud und als Mietversion verfügbar (siehe Software-Lizenzen kaufen und/oder mieten) und können jederzeit von einer Hardware-Plattform auf eine andere übertragen werden.
Die Software-Lizenzen werden entsprechend Ihrer Verwendung weiter unterteilt in PBX-Basic-Lizenzen, Feature-Lizenzen und App-Lizenzen. Eine Besonderheit bildet hier die UC-Lizenz, die eine Vielzahl an UC-Funktionalitäten für jeweils einen User umfasst, die sonst mühsam und kostenintensiv einzeln lizenziert werden müssten.
Im Namen des Lizenztyps werden die beiden Lizenzen durch den Vorsatz ´Relay´ für Hardware-Lizenzen und ´PBX´ für Software-Lizenzen unterschieden.
Hardware-Lizenzen (bereits enthalten) | Software-Lizenzen | |
Hardware | An Hardware gebunden – nicht von einer Hardware auf eine andere übertragbar | Nicht an Hardware gebunden |
Version | Keine Versionsnummer, versionsunabhängig | Mit Versionsnummer |
SSC, iSC | Keine SSC, iSC | SSC, iSC |
Cloud, Miete | Nicht verfügbar | Verfügbar |
Lizenztyp | Vorsatz Name „Relay“ | Vorsatz Name „PBX“ |
Neue Hardwareprodukte werden von innovaphone mit einer Gewährleistung von 12 Monaten ab Kauf ausgeliefert. Für die Zeit nach Ablauf der Gewährleistung bietet innovaphone eine Garantie (Garantielizenz) an, die über einen Garantiezeitraum von 1 bis maximal 4 Jahren läuft.
Besondere Garantiebestimmungen für Hardwareprodukte sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte den innovaphone AGB (insbesondere Teil C).