Das ElektroG setzt die europäische WEEE-Richtlinie 2012/19/EU (Waste of Electrical and Electronic Equipment) in deutsches Recht um.
Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und verpflichtet die Hersteller, die Finanzierung und Entsorgung privat genutzter Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu übernehmen.
Elektro- und Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind durch ein Symbol zu kennzeichnen, welches auf die gesonderte Entsorgung hinweist. Bei dieser Kennzeichnung handelt es sich um das nebenstehend abgebildete Symbol. Die einzelnen EU Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, rechtzeitig geeignete Rücknahmesysteme einzuführen. Die Rückgabe von Altgeräten aus privaten Haushalten hat dabei kostenlos für den Endanwender zu erfolgen.
Für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht einer Nutzung aus privaten Haushalten entstammen, sind die Hersteller verpflichtet eine Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen und die Altgeräte zu entsorgen.
Die Registrierungsnummer der innovaphone AG lautet DE 31703754.
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie übernimmt die innovaphone AG kostenlos die fachgerechte Entsorgung von allen innovaphone-Altgeräten.
Senden Sie Ihre innovaphone Altgeräte an:
innovaphone AG
Umberto-Nobile-Str. 15
71063 Sindelfingen
Deutschland