Sindelfingen, 02. März 2020 – Das Bundesamt für Sicherheit (BSI) hat ausgewählten Geräten von innovaphone – drei VoIP-Gateways sowie einem IP-Telefon – die Zulassung Zone 1 für die Kommunikation unter besonderen Sicherheitsbedingungen erteilt. Sie erfüllen spezifische Anforderungen in punkto Abstrahlung und sind damit zum Austausch von vertraulichen Informationen und Verschlusssachen geeignet.
Bei der Kommunikation von Landes- oder Bundesbehörden wie auch in anderen Organisationen mit erhöhtem Sicherheitsbedarf spricht man von der sog. „eingestuften Kommunikation“, der klar definierte Parameter zugrundeliegen. Zur Einhaltung der Standards werden ausgewählte Prüfunternehmen beauftragt, die die Hardware aufwändigen Tests unterziehen und ggf. durch Umbauten an die speziellen Anforderungen anpassen. Die innovaphone VoIP-Gateways IP811, IP3011 und IP0011 sowie das innovaphone IP-Telefon IP112A wurden in dem vom Bundesamt für Sicherheit in der Technologiebranche (BSI) eingesetzten Prüflabor, der Firma GBS TEMPEST & Service GmbH, entsprechend umgebaut und zertifiziert. Gemäß dem Kurzmessverfahren nach dem Nationalen Zonenmodell sind die genannten innovaphone-Geräte als „abstrahlgeprüfte Hardware“ für die Zone 1 zugelassen und dementsprechend jetzt auch beim BSI gelistet. Sie sind gegen sog. kompromittierende Abstrahlung“ in besonderem Maße geschützt.
„Die BSI-Zulassung ist in diversen Behörden oder anderen sicherheitsrelevanten Stellen vorgeschrieben. Wir freuen uns sehr, jetzt beim BSI mit unseren VoIP-Gateways und einem IP-Endgerät offiziell gelistet zu sein, so dass wir in diesen Umgebungen als moderne Kommunikationslösung unproblematisch eingesetzt werden können. Der Sicherheitsaspekt war bei unseren Lösungen schon immer ein Bereich, auf den wir ganz besonders geschaut haben. Wir haben bereits von Haus aus eine Vielzahl von Sicherheitsmechanismen in unsere Produkte implementiert, um sie bestmöglich gegen Angriffe von außen zu schützen“, sagt Dagmar Geer, Vorstandsvorsitzende von innovaphone.